Erklärung zur Barrierefreiheit

freundin Verlag GmbH ist bestrebt, ihre Website https://freundin-abo.de und die freundin Magazin DE App in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die nach BFSG verpflichtend barrierefrei zu gestaltenden Bereiche der Website https://freundin-abo.de und der freundin Magazin DE App.
Auf dieser Website https://freundin-abo.de und der freundin Magazin DE App bieten wir freundin Magazin Abonnements und Einzelhefte zum Online-Kauf an und sind daher nach den Vorgaben des BFSG verpflichtet.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://freundin-abo.de und die freundin Magazin DE App sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte innerhalb der Website

Anwendbarkeit der Erklärung: https://freundin-abo.de

Im Rahmen regelmäßiger Prüfungen und Optimierungen arbeitet die freundin Verlag GmbH daran, die Website-Darstellung von https://freundin-abo.de laufend weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bestmöglich zu berücksichtigen und dadurch einen möglichst barrierearmen Zugang zu unseren Inhalten für alle Nutzer zu schaffen. Trotz der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Website bestehen derzeit noch einzelne Barrieren, deren Beseitigung mit einer unverhältnismäßigen Belastung verbunden wäre.

Derzeit noch nicht vollständig umgesetzte Maßnahmen

Unsere Website wird fortlaufend auf ihre Barrierefreiheit überprüft und weiterentwickelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung sind einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit noch nicht vollständig umgesetzt. Die nachfolgend beschriebenen Punkte werden im Rahmen künftiger Optimierungen erneut geprüft und, soweit möglich, schrittweise weiterentwickelt.

  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Im Rahmen künftiger Überarbeitungen wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte umgesetzt werden kann. Bei der Erstellung neuer Inhalte werden die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt.
  • Anderssprachige Begriffe: Einzelne Markennamen und fremdsprachige Begriffe, die im Rahmen der Online-Vermarktung verwendet werden, sind derzeit möglicherweise noch nicht einheitlich als anderssprachig ausgezeichnet. Eine Verbesserung dieser Auszeichnung wird im Rahmen künftiger technischer Optimierungen geprüft.
  • Beschriftung von Buttons und Links: Die Beschriftungen einzelner Buttons und Links sind aufgrund der bestehenden Seitenstruktur und Gestaltung derzeit möglicherweise nicht in allen Fällen vollständig aussagekräftig. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Website wird geprüft, wie die Benennung und der programmatische Kontext dieser Elemente weiter verbessert werden können.
  • PDF-Leseproben: Die auf der Website bereitgestellten Leseproben liegen im PDF-Format vor. Bei einzelnen Dokumenten kann die Darstellung derzeit möglicherweise noch nicht optimal an unterschiedliche Bildschirmgrößen und Nutzungssituationen angepasst werden. Im Rahmen künftiger Optimierungen wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit dieser Leseproben weiter verbessert werden kann.

Nicht barrierefreie Inhalte innerhalb der App

Anwendbarkeit der Erklärung: freundin Magazin DE App
Link zu freundin Magazin DE App im Google Play Store
Link zu freundin Magazin DE App im iOS App Store

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei

  1. Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

    Identifizierte Defizite und Mängel innerhalb der freundin Magazin DE App befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
    Folgende Inhalte der App sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht barrierefrei, da sie nicht mit den zugrundeliegenden Vorgaben vereinbar sind:

    • Bilder ohne Beschriftung: Einige Bilder innerhalb der App haben keinen Alternativtext. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
    • Nicht vollständig gegliederte Text-Inhalte: Einige unserer Texte sind in der Struktur nicht ausreichend gegliedert. Die Navigation mit Screenreadern ist erschwert. Wir arbeiten bereits daran, diese so schnell wie möglich anzupassen.
    • Links ohne Linktext: Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. Wir arbeiten daran, diese zu überprüfen und zu aktualisieren.
    • Buttons ohne auslesbare Beschriftung oder Alternativtexte: Auf einzelnen Seiten und im Lesemodus gibt es Buttons ohne auslesbare Beschriftung oder Alternativtexte. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
    • Größen und Abstände der Bedienelemente nicht ausreichend: Einige Klickflächen und Bedienelemente auf HTML-basierten Seiten sind nicht ausreichend unterscheidbar und bei Skalierung entstehen überlappende Klickbereiche. Durch Anpassung der Textgröße kann es zu Umbrüchen kommen, die das Lesen erschweren. Wir arbeiten bereits an einer Aktualisierung der Oberflächen.
    • Fehlender Kontrast: Auf einigen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. Die Optimierung der Kontrastverhältnisse wird so bald wie möglich umgesetzt.
    • App Menü nicht vollständig auslesbar: Es gibt einzelne Menü-Elemente, deren Textinhalt nicht zuverlässig durch Screenreader ausgelesen werden kann. Wir arbeiten bereits daran, das App-Menü durch eine HTML-Variante zu ersetzen und die Lesbarkeit damit vollständig herzustellen.

  2. Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

    Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht behoben werden. Dazu gehören:

    • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
    • Anderssprachige Wörter: Markennamen oder einzelne fremdsprachige Begriffe, die im Kontext der Online-Vermarktung genutzt werden, können nicht programmatisch erfasst werden. Auf Grund der unverhältnismäßig hohen Aufwendungen zur Klassifizierung sämtlicher andersprachiger Begriffe wird daher auf eine Kennzeichnung als Fremdwort verzichtet.
    • Aussagekräftige Buttons, Verlinkungen und Fehlermeldungen: Die aussagekräftige Benennung von Button-Elementen und Fehlermeldungen ist an einigen Stellen auf Grund der Seitenstruktur und -gestaltung in der Zeichenlänge limitiert und macht damit sehr lange umfassende Beschriftungen nicht umsetzbar. Eine Anpassung der Seitenstruktur- und gestaltung, um allen erforderlichen Zeichenlängen gerecht zu werden, bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand und wird daher nicht für alle Button-Elemente und Fehlermeldungen umgesetzt.
    • Skalierbare Anpassung an Bildschirmgröße von PDF-Dokumenten: Die verfügbaren Leseproben und erworbenen elektronischen Zeitschriften in der App werden im PDF-Format zur Verfügung gestellt und passen sich in Schriftgröße und Darstellung nicht automatisch an die Bildschirmgröße des Endgeräts an. Die Zeitschriften im PDF Format sind das digitale Ergebnis der redaktionellen Arbeit des Verlags. Eine nachträgliche und fortwährende Anpassung der digitalen Hefte unterliegt einem unverhältnismäßígen hohen Aufwand und wird nicht umgesetzt.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • Kontaktformular: Kontakt
  • Postanschrift:
    Stichwort "Barrieren melden",
    Kundenservice (BurdaVerlag Consumer Sales & Services GmbH),
    Postfach 136,
    77649 Offenburg

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

  • MLBF, c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
    Postfach 39 11 55
    39135 Magdeburg
  • Telefon: 0391 567 6970
  • E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Sie wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, kontaktieren Sie uns bitte unter einer der oben genannten Kanäle.

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: 29.09.2026.